Mietkaution: Höchstbetrag, Raten und Zinsen
Nettokaltmiete und Mietbeginn eintragen. Der Rechner zeigt die höchste erlaubte Kaution, wann die drei Raten fällig sind, ob eine verlangte Kaution zu hoch ist und was die Zinsen über die Mietdauer bringen.
Was das Gesetz regelt
- Höhe: Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen, gerechnet ohne Betriebskosten, die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesen sind. Gemeint ist also die Nettokaltmiete.
- Raten: Eine Geldkaution darf der Mieter in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden anderen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.
- Anlage: Der Vermieter legt eine Geldkaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank an, zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Eine andere Anlageform kann vereinbart werden. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution. Ausnahme: Studenten- und Jugendwohnheime.
- Unwirksam ist jede Vereinbarung, die davon zum Nachteil des Mieters abweicht.
So rechnet der Rechner
- Höchstbetrag = 3 × Nettokaltmiete.
- Rate = Höchstbetrag ÷ 3, auf den Cent abgerundet; die letzte Rate gleicht den Rest aus.
- Zinsen: jährliche Verzinsung mit Zinseszins, Kaution × (1 + Zinssatz)Jahre.
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Mietkaution höchstens sein?
Höchstens drei Monatsmieten ohne die Vorauszahlungen oder Pauschalen für Betriebskosten, also drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Bei 750 € Kaltmiete sind das 2.250 €.
Darf ich die Kaution in Raten zahlen?
Ja. Eine Geldkaution kann in drei gleichen monatlichen Raten gezahlt werden. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig, die anderen beiden mit den folgenden zwei Mietzahlungen (§ 551 Abs. 2 BGB). Das gilt auch, wenn im Mietvertrag etwas anderes steht.
Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?
Getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einer Bank, zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, zum Beispiel auf einem Mietkautionskonto. Die Zinsen gehören dem Mieter (§ 551 Abs. 3 BGB).
Was passiert, wenn die Kaution zu hoch vereinbart ist?
Die Vereinbarung ist insoweit unwirksam, als sie über drei Nettokaltmieten hinausgeht (§ 551 Abs. 4 BGB). Den zu viel gezahlten Betrag kann der Mieter zurückverlangen.
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Nach dem Auszug darf der Vermieter in angemessener Zeit prüfen, ob er noch Forderungen hat. Für eine ausstehende Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil länger einbehalten.
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Der Rechner gibt die Regeln des § 551 BGB vereinfacht wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung.