Wohnfläche mit Dachschrägen berechnen
Räume eintragen, bei Dachschrägen einfach Kniestock und Dachneigung. Der Rechner zählt Flächen nach der Wohnflächenverordnung: ab 2 m Höhe voll, zwischen 1 und 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht.
Was wie zählt
- Flächen mit mindestens 2 m lichter Höhe zählen voll.
- Flächen mit 1 bis unter 2 m Höhe zählen zur Hälfte.
- Flächen unter 1 m Höhe zählen nicht.
- Unbeheizte Wintergärten und ähnliche geschlossene Räume zählen zur Hälfte.
- Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
So rechnet der Rechner bei Dachschrägen
Die Höhe steigt von der Kniestockwand aus mit der Dachneigung: Höhe = Kniestock + Abstand × tan(Neigung). Daraus ergibt sich, ab welchem Abstand die Höhe 1 m und 2 m erreicht. Diese Streifen werden mit der Länge des Raums multipliziert. Bei Schrägen auf beiden Seiten rechnet der Rechner jede Hälfte der Tiefe gleich.
Beispiel: Kniestock 1,0 m, Neigung 45°. Die Höhe von 2 m ist nach 1,0 m erreicht. Bei 4,2 m Länge zählt dieser 1 m breite Streifen mit 4,2 m² zur Hälfte, also 2,1 m².
Häufige Fragen
Wie wird eine Dachschräge bei der Wohnfläche angerechnet?
Nach der Wohnflächenverordnung zählt die Fläche unter einer Schräge bei einer lichten Höhe ab 2 m voll, zwischen 1 und 2 m zur Hälfte und unter 1 m gar nicht (§ 4 WoFlV).
Wie viel zählt ein Balkon zur Wohnfläche?
In der Regel ein Viertel der Grundfläche, höchstens die Hälfte (§ 4 Nr. 4 WoFlV). Ein Balkon mit 8 m² zählt also meist mit 2 m².
Was zählt nicht zur Wohnfläche?
Keller, Dachböden, Heizungsräume und Garagen sowie Treppen mit mehr als drei Stufen, Türnischen und Schornsteine oder Pfeiler, die höher als 1,50 m sind und mehr als 0,1 m² Grundfläche haben (§ 3 Abs. 3 WoFlV).
Was passiert, wenn die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag?
Liegt die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten, ist das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt. Für Mieterhöhungen und die Verteilung der Nebenkosten zählt die tatsächliche Fläche.
Gilt die Wohnflächenverordnung immer?
Für Mietverträge ab 2004 wird sie in der Regel angewendet, wenn nichts anderes vereinbart ist. Für ältere Verträge kann die II. Berechnungsverordnung gelten, die bei Dachschrägen ähnlich rechnet.
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- § 4 WoFlV, Anrechnung der Grundflächen (gesetze-im-internet.de)
- § 3 WoFlV, Ermittlung der Grundfläche (gesetze-im-internet.de)
- Haus & Grund: Infoblatt Wohnflächenberechnung (Juli 2018)
Der Rechner folgt der Wohnflächenverordnung. Für Mietverträge vor 2004 kann die II. Berechnungsverordnung gelten. Er ersetzt kein Aufmaß und keine Rechtsberatung.