Miete anteilig berechnen bei Einzug oder Auszug
Monatsmiete und Datum eintragen. Der Rechner zeigt, wie viel Kaltmiete und Nebenkosten für den angebrochenen Monat anfallen, taggenau nach Kalendertagen oder nach der 30-Tage-Methode, auch über mehrere Monate.
Drei übliche Rechenwege
Das Gesetz schreibt nicht vor, wie die Miete für einen angebrochenen Monat aufgeteilt wird. Steht im Mietvertrag nichts dazu, wird meist taggenau nach den Kalendertagen des Monats gerechnet.
| Rechenweg | So geht es | Einzug 16. November, 750 € |
|---|---|---|
| Kalendertage (üblich) | Monatsmiete ÷ Tage des Monats × Miettage | 750 € ÷ 30 × 15 = 375,00 € |
| 30 Tage je Monat | Jeder Monat hat 30 Tage, der 31. zählt nicht mit | 750 € ÷ 30 × 15 = 375,00 € |
| Jahresmiete ÷ 365 | Monatsmiete × 12 ÷ 365 × Miettage | 9.000 € ÷ 365 × 15 = 369,86 € |
In Monaten mit 31 Tagen oder im Februar unterscheiden sich die Wege. Einzug am 16. Dezember: nach Kalendertagen 16 von 31 Tagen (387,10 €), mit 30 Tagen je Monat 15 von 30 Tagen (375,00 €).
Welche Tage zählen
- Der erste und der letzte Tag des Mietverhältnisses zählen voll mit.
- Maßgeblich sind Mietbeginn und Mietende laut Vertrag, nicht der Tag, an dem Sie die Schlüssel bekommen oder abgeben.
- Volle Monate zählen bei allen Rechenwegen als eine ganze Monatsmiete.
- Beträge werden je Monat auf den Cent gerundet.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Miete bei Einzug mitten im Monat?
Monatsmiete geteilt durch die Tage des Monats, mal die Tage ab Mietbeginn. Der Einzugstag zählt mit. Beispiel: 750 € Kaltmiete, Einzug am 16. November: 750 € ÷ 30 × 15 = 375 €. Die Nebenkosten-Vorauszahlung wird genauso aufgeteilt.
Rechnet man mit 30 Tagen oder mit den Kalendertagen?
Das Gesetz legt es nicht fest. Maßgeblich ist, was im Mietvertrag steht. Fehlt eine Regel, ist die taggenaue Rechnung nach den Kalendertagen des Monats üblich. Manche Vermieter rechnen mit 30 Tagen je Monat. In Monaten mit 31 Tagen und im Februar ergibt das etwas andere Beträge, der Rechner zeigt alle drei Wege zum Vergleich.
Zählt der Einzugstag oder der Auszugstag mit?
Ja. Ab dem Tag des Mietbeginns ist Miete zu zahlen, bis einschließlich zum letzten Tag des Mietverhältnisses. Maßgeblich sind die Daten im Mietvertrag oder in der Kündigung, nicht die Schlüsselübergabe.
Wann ist die anteilige Miete fällig?
Die Miete ist im Voraus zu zahlen, spätestens bis zum dritten Werktag des Monats (§ 556b Abs. 1 BGB). Beginnt das Mietverhältnis im laufenden Monat, wird die anteilige Miete meist mit Mietbeginn fällig. Oft regelt der Mietvertrag das genauer.
Werden die Nebenkosten auch anteilig berechnet?
Ja. Die monatliche Vorauszahlung für Betriebskosten und Heizung wird wie die Kaltmiete auf die Tage aufgeteilt. In der späteren Nebenkostenabrechnung werden die echten Kosten nach Zeitanteil verteilt, die Heizkosten nach einer Zwischenablesung oder, wenn sie nicht möglich ist, nach Gradtagzahlen (§ 9b Heizkostenverordnung).
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- § 556b BGB: Fälligkeit der Miete (gesetze-im-internet.de)
- § 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (gesetze-im-internet.de)
Der Rechner zeigt die üblichen Rechenwege. Welcher gilt, kann im Mietvertrag geregelt sein. Er ersetzt keine Rechtsberatung.