Rasterkontor
Rechner · Mieten und Vermieten

WG-Miete fair aufteilen

Mitbewohner mit Zimmergröße eintragen, dazu jede Kostenart mit Betrag. Für jede Kostenart wählen Sie, ob sie nach Zimmergröße, pro Person oder gleich je Zimmer geteilt wird. Der Rechner zeigt, was jeder im Monat zahlt.

Wohnung

Gemeinschaftsflächen sind Küche, Bad, Flur und gemeinsames Wohnzimmer, also Wohnfläche minus alle Zimmer. Sie zählen nur bei Kosten „nach Fläche“.

Mitbewohner

Je Zimmer eine Zeile. Wohnen zwei Personen in einem Zimmer, tragen Sie 2 Personen ein.

Kosten im Monat

Für jede Kostenart wählen: nach Fläche (Zimmer plus Anteil an den Gemeinschaftsflächen), pro Person oder gleich je Zimmer. Der Rundfunkbeitrag fällt nur einmal je Wohnung an.

Ergebnis
–
Gesamtkosten der WG im Monat
WerFläche*KaltmieteMonat

* Zimmer plus Anteil an den Gemeinschaftsflächen. „Monat“ enthält alle Kostenarten.

Aufteilung je Kostenart

Wie viel bleibt nach der Miete übrig? Die Monatsbilanz zeigt alle Einnahmen und Ausgaben in einer Excel-Datei, auch für WG und Paare. Zur Monatsbilanz →

Gerechnet wird nur in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder gespeichert noch gesendet.

Schlüssel

Welcher Schlüssel für welche Kosten?

Kostenartüblicher Schlüsselwarum
Kaltmietenach FlächeWer mehr Fläche für sich hat, zahlt mehr. Küche, Bad und Flur teilen sich alle.
Heizungnach FlächeGrößere Räume brauchen mehr Wärme.
Wasser, Müll, Strompro PersonDer Verbrauch hängt an den Menschen, nicht an der Fläche.
Internet, Rundfunkbeitraggleich je ZimmerEin Anschluss und ein Beitrag je Wohnung, alle nutzen ihn gleich.

Das sind Vorschläge. Jede WG kann für jede Kostenart selbst festlegen, wie sie teilt. Wichtig ist, dass alle zustimmen und es aufgeschrieben ist, zum Beispiel im Untermietvertrag oder in einer kurzen WG-Vereinbarung.

Rechenweg

So rechnet der Rechner

  • Gemeinschaftsflächen = Wohnfläche gesamt − Summe aller Zimmer.
  • Fläche je Zimmer = Zimmer + Gemeinschaftsflächen ÷ Zahl der Zimmer (oder im Verhältnis der Zimmergrößen).
  • Nach Fläche: Betrag × Fläche des Zimmers ÷ Summe aller Flächen.
  • Pro Person: Betrag × Personen im Zimmer ÷ alle Personen.
  • Gleich je Zimmer: Betrag ÷ Zahl der Zimmer.
  • Gerechnet wird auf den Cent. Rundungsreste bekommt, wer am nächsten dran ist, damit die Summe genau stimmt.

Beispiel: 90 m² Wohnung, Zimmer mit 18, 14 und 20 m², also 38 m² Gemeinschaftsfläche. Jedes Zimmer bekommt rund 12,7 m² dazu. Das 18-m²-Zimmer zählt dann 30,7 m² von 90 m² und trägt 34 % der Kaltmiete.

Fragen

Häufige Fragen

Wie teilt man die Miete in einer WG fair auf?

Üblich ist: Kaltmiete und Heizung nach Zimmergröße, wobei Küche, Bad und Flur zu gleichen Teilen dazugerechnet werden. Wasser, Müll und Strom pro Person, Internet und Rundfunkbeitrag gleich je Zimmer. Verbindlich ist, worauf sich die WG einigt.

Wie werden Gemeinschaftsflächen berücksichtigt?

Meist zu gleichen Teilen: Jedes Zimmer bekommt denselben Anteil an Küche, Bad und Flur dazu. Wer die Gemeinschaftsflächen lieber im Verhältnis der Zimmergrößen teilen will, stellt das im Rechner oben um.

Zahlt jeder in der WG Rundfunkbeitrag?

Nein. Der Rundfunkbeitrag fällt einmal je Wohnung an, derzeit 18,36 € im Monat. Eine Person meldet die Wohnung an, die anderen beteiligen sich intern. Deshalb wird er im Rechner gleich je Zimmer geteilt.

Was ist, wenn zwei Personen in einem Zimmer wohnen?

Tragen Sie beim Zimmer 2 Personen ein. Kosten pro Person zahlt das Zimmer dann doppelt, Kosten nach Fläche und je Zimmer nur einmal.

Wer schuldet dem Vermieter die Miete?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Hat nur ein Hauptmieter unterschrieben, schuldet er die ganze Miete und holt sich die Anteile von den Untermietern. Stehen alle im Mietvertrag, haften alle gemeinsam für die ganze Miete. Die Aufteilung im Rechner betrifft nur, wie die WG die Kosten untereinander teilt.

Alle Haushaltskosten auf einen Blick

Die Monatsbilanz für Singles und Familien ist eine Excel-Vorlage: Einnahmen und Ausgaben in farbigen Kategorien, Kindergeld automatisch, Vergleich mit dem Durchschnittshaushalt laut Statistischem Bundesamt.

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Quellen